Die Landwirtschaftszone ist für die Landwirtschaft und nicht zum Wohnen gedacht. Bewilligungsfähig ist höchsten das Wohnen für die Landwirte selbst oder wenn der Landwirt im Haus keinen Platz hat für die Menge von Personen, die für diesen Betrieb gebraucht werden. Ansonsten sind die Aussichten sehr schlecht. Die Gemeinden haben dabei nur wenig Spielraum.

Ein Film von Espace Suisse zeigt auf sehr einfache und eindrückliche Art die Regelungen zum Bauen innerhalb der Landwirtschaftszone. «Bauen» ist hierbei im erweiterten Sinne auch für das Erstellen einer Kleinwohnform anzuwenden, da auch eine KWF als Hauptwohnsitz eine Baubewilligung benötigt. https://www.hzb-bab.ch/de

Schau dir auf dem Blog auch den Artikel Bauen ausserhalb der Bauzone an.